Wir bieten Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe bei den täglichen Herausforderungen.
Unser Team besteht aus qualifizierten Fachkräften, die mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen für Sie da sind.
Bei uns müssen Sie nicht lange warten – wir reagieren prompt und zuverlässig auf Ihre Anfragen.
Hochwertige Hilfe muss nicht teuer sein – bei uns stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis.
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Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon, E-Mail oder unter unserer Kontaktseite. Wir vereinbaren umgehend einen Beratungstermin mit Ihnen und kommen dafür gerne kostenfrei zu Ihnen nach Hause
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Nachdem wir ein Bedarfsprofil für Ihre individuellen Bedürfnisse erstellt habe, stellt Ihnen unsere Bezirksleiterin ein paar Tage später Ihren Helfer vor
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Ihre persönliche Betreuungskraft kümmert sich zuverlässig und pünktlich um Sie. Tauschen Sie ganz bequem Ihre Telefonnummern aus und vereinbaren Sie gerne auch Sonderwünsche.
Schon innerhalb weniger Tage ist Ihr persönlicher Betreuer bei Ihnen. Es erfolgt zuvor eine Erstbesprechung, wo wir Ihren Pflegeanspruch überprüfen und dann einen nach Ihren Wünschen passenden Betreuungsplan erstellen.
Sie können sich im Falle von Beschwerden schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an uns wenden. Wir garantieren, dass wir jede Beschwerde ernst nehmen und dieser auf den Grund gehen. Wir sind bemüht, innerhalb von 48 Stunden, auf jegliche Beschwerde zu reagieren. Ihre vorhandene Betreuungsmappe enthält die Kontaktdaten der Fachkraft und eine vorbereitete „Beschwerde-Karte“.
Hygiene und Sauberkeit wird in unserer täglichen Arbeit groß geschrieben. Daher bilden wir uns zu diesem Thema kontinuierlich weiter und nehmen regelmäßig an Hygienefortbildungen, der Hygenia GmbH, teil.
Anspruch auf Haushaltshilfe besteht grundsätzlich dann, wenn die haushaltsführende Person ausfällt und den Haushalt nicht mehr weiterführen kann. Zur Weiterführung des Haushalts kümmert sich die Haushaltshilfe.
Der Anspruch auf die Haushaltshilfe besteht immer gegenüber der Krankenkasse, bei der die haushaltsführende Person versichert ist. Das heißt, dass diejenige Krankenkasse die Haushaltshilfe bereitstellen muss, welche die Grundleistungen – beispielsweise die stationäre Krankenhausbehandlung – trägt.
Versicherte haben nur dann einen Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn sie vor Eintritt des Versicherungsfalls den Haushalt selbst geführt haben. Wurde der Haushalt und die Beaufsichtigung sowie Betreuung der Kinder von Dritten durchgeführt – zum Beispiel vom Ehegatten, Familienangehörigen oder Hausangestellten – so ist der Anspruch ausgeschlossen.
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro monatlich. In einem persönlichen Termin erörtern wir Ihre Situation und Ihren Betreuungsumfang.