Herz und Verstand
Eine Schwangerschaft ist für die meisten künftigen Eltern eine große Freude. Ein neues Leben wächst heran, aber mit dem Voranschreiten der Schwangerschaft können auch die körperlichen Einschränkungen zunehmen.
Häufig sind schwangere Frauen aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht mehr in der Lage, ihre täglichen Aufgaben im Haushalt völlig selbstständig zu erledigen. Doch das ist kein Problem!
Sie haben während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen Rechtsanspruch auf Hilfe im Haushalt und bei alltäglichen Verrichtungen, wenn Sie diese aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen können.
Alles, was Sie dazu brauchen, ist eine schriftliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe nach § 38 SGBV. Fragen Sie einfach Ihren Arzt nach einer „Ärztlichen Verordnung für Haushaltshilfe“.
Die aus Ihren gesundheitlichen Einschränkungen resultierenden Beeinträchtigungen müssen deutlich erkennbar sein. Achten Sie darauf, dass aus dem ärztlichen Attest der Umfang und die Dauer der Hilfe hervorgehen.
– Die Wohnung reinigen
– Einkaufen von Lebensmitteln
– Zubereitung von Mahlzeiten
– Wäschewaschen und bügeln
– Kinder unter zwölf Jahren betreuen
Wir bieten Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe bei den täglichen Herausforderungen und stehen Ihnen jederzeit zuverlässig zur Seite.
Unser Team besteht aus qualifizierten Fachkräften, die mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen eine professionelle Betreuung gewährleisten.
Bei uns müssen Sie nicht lange warten – wir reagieren prompt und zuverlässig auf Ihre Anfragen und sorgen für eine schnelle Umsetzung. Kontaktieren Sie uns.
Hochwertige Hilfe muss nicht teuer sein – bei uns stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis und überzeugt auf ganzer Linie. Wir sind für Sie da! Kontakt aufnehmen.
01
Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon, E-Mail oder über unsere Kontaktseite. Wir vereinbaren umgehend einen Beratungstermin und kommen dafür kostenfrei zu Ihnen nach Hause.
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Nachdem wir ein Bedarfsprofil für Ihre individuellen Bedürfnisse erstellt haben, stellt Ihnen unsere Bezirksleiterin wenige Tage später Ihre persönliche Betreuungskraft vor.
03
Ihre persönliche Betreuungskraft kümmert sich zuverlässig und pünktlich um Sie. Tauschen Sie ganz unkompliziert Ihre Telefonnummern aus und vereinbaren Sie bei Bedarf auch individuelle Sonderwünsche.
Schon innerhalb weniger Tage ist Ihr persönlicher Betreuer bei Ihnen. Es erfolgt zuvor eine Erstbesprechung, wo wir Ihren Pflegeanspruch überprüfen und dann einen nach Ihren Wünschen passenden Betreuungsplan erstellen.
Sie können sich im Falle von Beschwerden schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an uns wenden. Wir garantieren, dass wir jede Beschwerde ernst nehmen und dieser auf den Grund gehen. Wir sind bemüht, innerhalb von 48 Stunden, auf jegliche Beschwerde zu reagieren. Ihre vorhandene Betreuungsmappe enthält die Kontaktdaten der Fachkraft und eine vorbereitete „Beschwerde-Karte“.
Hygiene und Sauberkeit wird in unserer täglichen Arbeit groß geschrieben. Daher bilden wir uns zu diesem Thema kontinuierlich weiter und nehmen regelmäßig an Hygienefortbildungen, der Hygenia GmbH, teil.
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung müssen Sie die personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der jeweiligen Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind.
Specifically, we process the following data, among others:
We process your personal data in accordance with the provisions of the European General Data Protection Regulation (GDPR) and the Federal Data Protection Act (BDSG).
Anspruch auf Haushaltshilfe besteht grundsätzlich dann, wenn die haushaltsführende Person ausfällt und den Haushalt nicht mehr weiterführen kann. Zur Weiterführung des Haushalts kümmert sich die Haushaltshilfe.
Der Anspruch auf die Haushaltshilfe besteht immer gegenüber der Krankenkasse, bei der die haushaltsführende Person versichert ist. Das heißt, dass diejenige Krankenkasse die Haushaltshilfe bereitstellen muss, welche die Grundleistungen – beispielsweise die stationäre Krankenhausbehandlung – trägt.
Versicherte haben nur dann einen Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn sie vor Eintritt des Versicherungsfalls den Haushalt selbst geführt haben. Wurde der Haushalt und die Beaufsichtigung sowie Betreuung der Kinder von Dritten durchgeführt – zum Beispiel vom Ehegatten, Familienangehörigen oder Hausangestellten – so ist der Anspruch ausgeschlossen.
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro monatlich. In einem persönlichen Termin erörtern wir Ihre Situation und Ihren Betreuungsumfang.